Treffen mit Guy Parmelin

Treffen mit Guy Parmelin

Treffen mit Guy Parmelin 715 358 Philipp Hadorn

„Wir suchen gemeinsam nach einer Lösung“

Bern (idea) – “Unsere Botschaft an den Bundesrat lautete: Christliche Kinder- und Jugendarbeit ist wertvoll und unterstützungswürdig”, sagt Andi Bachmann-Roth. Junge Menschen würden ganzheitlich gefördert. Deshalb wolle man J+S-Partner bleiben. Die Unterschreiber der Petition ersuchen den Bundesrat, den Kündigungsentscheid zurückzunehmen.

Auch das BSV wird in die Gespräche mit einbezogen

Im persönlichen Gespräch mit Bundesrat Guy Parmelin und den zuständigen Verantwortlichen des BASPO wurde vereinbart, dass man gemeinsam mit den zuständigen Bundesämtern nach einer Lösung suchen wolle. Neben dem Bundesamt für Sport (BASPO) soll auch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zu diesen Gesprächen eingeladen werden. Das BSV hatte bereits 2014 zahlreichen christlichen Verbänden die Fördermittel entzogen.

Gemeinsame Lösung im Sinne der Kinder und Jugendlichen

“Ich bin dankbar, dass Bundesrat Parmelin offen und konstruktiv auf unser Anliegen reagiert hat. Gemeinsam mit den zuständigen Bundesämtern wollen wir nun nach einer fairen Lösung im Sinne der Tausenden betroffenen Kindern und Jugendlichen suchen”, sagte Marianne Streiff nach dem Treffen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine Sportaktivität, welche die Kriterien von J+S vollumfänglich erfülle, nicht förderungswürdig sein soll, “nur weil sie von einer christlichen Organisation angeboten wird”.

Vorwurf: Sport nur Mittel zum Zweck

Zum Hintergrund: Das Bundesamt für Sport BASPO kündigte die Zusammenarbeit mit zehn christlichen Jugendverbänden per Ende 2017. Sie können damit keine Leiter mehr ausbilden und in ihren Lokalgruppen keine Lager unter Jugend und Sport (J+S) mehr durchführen. Betroffen sind über 8000 Lagerteilnehmer und 1200 Leiter pro Jahr. Mit dem Entschied zieht das BASPO mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gleich. Dieses hatte 2014 einer Vielzahl christlicher Verbände die Fördergelder entzogen. Die christlichen Verbände stellten die Glaubensförderung zu sehr in den Mittelpunkt, argumentierte das BSV. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Haltung bestätigt. Der Bundesrat beruft sich nun auf diese Gerichtsurteile und weitet den Geltungsbereich des Kinder- und Jugendförderungsgesetztes (KJFG) auf Jugend und Sport aus. Die christlichen Verbände, schreibt das BASPO mit ähnlichem Wortlaut wie das BSV, setzten Sport lediglich als Mittel zur Erreichung religiös-missionarischer Ziele ein.

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